Der Funkamateur darf eines der faszinierendsten Hobbys ausüben. Der Umgang mit hohen Sendeleistungen und drehbaren Sendeantennen ist aber nicht ganz harmlos. Deshalb verlangen die Gesetzgeber (das ist übrigens auf der ganzen Welt gleich) für den Betrieb einer Sendestation eine behördliche Bewilligung, eine Sende-Lizenz.
Wer ohne die erforderliche Lizenz sendet, ist ein Schwarzfunker. Er macht sich strafbar und muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Das ist verständlich, wenn man bedenkt, dass Radiowellen nicht nur Grenzen überschreiten, sondern auch andere, vielfach lebenswichtige Funkdienste, wie zum Beispiel den Flugsicherungsdienst, den Seefunkdienst oder Berg-Rettungsdienste beeinträchtigen oder empfindlich stören können.
Am besten an einer Schule
Die Anforderungen der Lizenzprüfung sind relativ hoch. Es ist deshalb notwendig, sich gründlich darauf vorzubereiten. Wer nicht gerade vom Fach ist, muss bis zur Prüfungsreife ein erhebliches Pensum an Wissen verarbeiten. Die notwendigen Kenntnisse erwirbt man sich daher am besten an einer anerkannten Schule. Eine Schule bereitet die Studierenden nicht nur seriös auf die Lizenzprüfungen vor, sondern sie lernen darüber hinaus viele Dinge, die beim späteren Funkbetrieb nützlich sind. Die Labor-Seminarien vermitteln die notwendige praktische Ausbildung.
Die Prüfungen werden durch Experten des BAKOM (Bundesamt für Kommunikation) abgenommen, sie finden mehrmals pro Jahr statt.
Nach dem erfolgreichen Bestehen der entsprechenden BAKOM-Lizenzprüfung erhält der frischgebackene Funkamateur einen Fähigkeitsausweis für Funkamateure. Diese Amateurfunk-Lizenz bildet die Voraussetzung für die Erteilung einer Amateurfunk-Konzession. Sie wird in der Schweiz vom BAKOM erteilt.
Die Amateurfunk-Lizenz wird erst nach Bestehen einer anspruchsvollen, fachlichen Prüfung erteilt. Der Kandidat hat sich dabei beim BAKOM über folgende Kenntnisse auszuweisen:
Prüfungsteil 1
Elektro- und Radiotechnik.
Prüfungsteil 2
Vorschriften über das Erstellen und Betreiben einer Amateurfunkstelle.